GFG033-Der Bürohund- Interview mit Markus Beyer

Der Bürohund

In der heutigen Podcastfolge steht der Hund  im Fokus. Ich spreche mit Markus Beyer vom Bundesverband Bürohund.

Burnout

In der letzten Woche hatte ich Martina Frahn zu einem Gespräch zu Gast und war selbst in der Woche zuvor Interviewgast bei Dr. Bernd Geropp zum Thema Mobbing. Ich kann Ihnen versichern, auch nur darüber zu sprechen, kostet Energie. Man kann nur erahnen wie es den Betroffenen sowohl bei Mobbing als auch im Burnout, geht. Vielleicht fragen sich einige der Leser oder Zuhörer, was dies eigentlich mit Führung zu tun hat? Aber Führung heißt Verantwortung zu tragen und Verantwortung für andere zu übernehmen und diese zu schützen. Führung heißt auch sich selbst zu führen, auf sich selbst zu achten um genug Kraft für andere zu haben. Als Unternehmer und Führungskraft liegt es an Ihnen, ein Umfeld zu schaffen, in dem sich alle Mitarbeiter wohlfühlen. Sich bei dieser Aufgabe Hilfe zu holen, ist völlig legitim.

Der Bundesverband Bürohund

Über genau diese Hilfe und Unterstützung habe ich mit Markus Beyer, dem Vorsitzenden des Bundesverbandes Bürohund gesprochen.
Er ist zurzeit nahezu wöchentlich mit seinem Bundesverband im Radio oder im Fernsehen und so freue ich mich, ihn auch in meinem Podcast zu Gast zu haben.  Worum geht es? Bürohunde sind in der Lage, allein durch Ihre Anwesenheit, das Arbeitsklima positiv zu beeinflussen, Menschen zu verbinden. In einer Zeit in der wir den Unternehmenserfolg nicht mehr durch eine bessere Maschine oder einen schnelleren Computer entscheidend steigern können, geht es darum, Menschen zusammenzubringen und die unterschiedlichsten Expertisen zu einem Gesamtbild zusammenzufügen.

Teamwork

TEAM heißt in diesem Fall wirklich TOLL EIN ANDERER MACHT´S. In einem gut funktionierenden Team, in dem jeder die Stärken seiner Partner kennt, werden Aufgaben entsprechend der Neigung, der Vorlieben der Expertisen verteilt. Dies funktioniert jedoch nur, wenn Teams zusammenarbeiten, sich unterstützen und Wissen teilen. Wissen, welches zurückgehalten wird, steht nicht zur Verfügung- und wird dementsprechend den Erfolg beeinträchtigen. Unternehmen müssen lernen, diese Soft Skills zu aktivieren. Eine vielversprechende Methode die Teamfähigkeiten zu aktivieren bietet der Bürohund, der in vielen Unternehmen bereits heute angekommen oder etabliert ist. Selbst bei Unternehmensgiganten wie Amazon, Google oder Mars gibt es ihn bereits. Wer glaubt, dass diese Unternehmen solch einen Ansatz verfolgen ohne den geschäftlichen Aspekt im Hinterkopf zu haben.

Markus Beyer und sein Bundesverband Bürohund helfen  Menschen, und damit Unternehmen, leistungsfähiger zu machen, und den Spaß an der Arbeit zu fördern.

Die Ziele des Bundesverbandes Bürohund:

  1. Der Bürohund wird als Assistenzhund anerkannt sein (adäquat des in den USA bereits etablierten „Emotional Dogs“)
  2. Wir werden auch aufgrund des Einsatzes von Bürohunden den Anstieg der arbeitsbedingten psychischen Belastungen gesenkt haben
  3. Die Mehrheit der deutschen Unternehmen wird Bürohunde zulassen und damit Werbung machen
  4. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen werden das Thema Bürohund einvernehmlich unterstützen
  5. Spezialisierte Personaldienstleister und Unternehmensberater werden die Einführung von Hunden im Büro adäquat organisieren können
  6. Wir werden spezialisierte Coaches haben, die Hund/Mensch-Teams optimal auf den Aufenthalt im Büro vorbereiten und begleiten können
  7. Krankenkassen werden den Hundehaltern und zulassende Unternehmen finanziell bei der Haltung und Einführung von Bürohunden flankieren

Wichtige Links zum Bürohund:

Bundesverband Bürohund

Bundesverband Bürohund auf Facebook

Radiointerview NDR2

Deutschlandkarte Bürohund

Bericht Handelsblatt

Arbeitsrechtliche Hintergründe zum Thema Bürohund von Arbeitsrechte.de

Hund am Arbeitsplatz: Ist ein neuer Kollege auf vier Beinen erlaubt? Fachanwalt.de vom 18. Nov. 2021

Zitat:

Zum Abschluss das Zitat der Woche, heute von Thomas Calyle:

“Jede große Tat scheint zunächst unmöglich.”


Einladung zum kostenfreien Live Webinar am 25.02.2016 um 19:00.

Gemeinsam mit Nina Stromann spreche ich über Kritik und wie Sie damit umgehen sollten.

Hier gehts zur Anmeldung https://www.klar-in-fuehrung.com/webinar-umgang-mit-kritik


2 Kommentare

  1. Bürohund: Ist der Vierbeiner ein Motivator am Arbeitsplatz

    Der Hund gilt als treuer Freund und Wegbegleiter des Menschen. Er sorgt beim Herrchen oder Frauchen für Bewegung und ist ein guter „Zuhörer“ bei Problemen. Studien belegen sogar, dass ein Vierbeiner im Büro, also quasi ein Bürohund für ein geringeres Stresslevel unter den Kollegen sorgen kann.
    Immer mehr Menschen wollen daher ihren Hund mit auf die Arbeit nehmen. Doch wie sieht es dabei arbeitsrechtlich eigentlich aus? Kann der Chef einen Bürohund auch verbieten? Welche Rahmenbedingungen müssen gegeben sein, damit der Vierbeiner auch am Arbeitsplatz bei seinem Besitzer sein kann?
    Auf diese Fragen gehen wir im nachfolgenden Text ein und geben Ihnen einen Überblick der wichtigsten Regelungen, die rund um einen Bürohund getroffen werden müssen.

    Dürfen Sie Ihren Vierbeiner mit ins Büro nehmen?

    Grundsätzlich spricht rein arbeitsrechtlich erst einmal nichts dagegen, einen Hund mit ins Büro zu nehmen. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie den Vierbeiner ohne Vorankündigung einfach mitbringen dürfen.
    Vorab ist ein Gespräch mit dem Vorgesetzten Pflicht. Hat dieser keine Einwände, muss noch geklärt werden, wie ein Bürohund im Kollegenkreis ankommen würde. Haben Kollegen eine Allergie oder Angst vor dem Tier, kann der Chef verbieten, dass Sie ihren Hund mitbringen.
    Denn der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Angestellten ein Weisungsrecht. Das ist in § 106 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt:
    Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. […]
    Verbietet dieser also einen Bürohund, müssen Sie sich daran halten und den Vierbeiner zuhause lassen. Andernfalls können eine Abmahnung und im schlimmsten Fall sogar die Kündigung drohen, weil Sie sich nicht an die Anweisungen von Ihrem Chef halten.

    So wirkt sich der Bürohund positiv für den Arbeitnehmer aus

    Ist der Arbeitgeber nicht sicher, ob er einen Bürohund erlauben oder verbieten soll, können Sie ihm einige Argumente nennen, welche für den Vierbeiner am Arbeitsplatz sprechen. So fand Randolph T. Barker von der Virginia Commonwealth University im Jahr 2012 im Rahmen einer Studie zum Beispiel heraus, dass ein Hund im Büro das Stresslevel von Herrchen oder Frauchen im Vergleich zu den Kollegen am Arbeitsplatz deutlich reduziert.
    Die Studie führt sogar aus, dass ein Bürohund die Zufriedenheit aller Mitarbeiter steigern könne. Auch viele andere Forschungsreihen bestätigen den positiven Effekt, welchen Vierbeiner im Büruo ausüben und kommen sogar zu dem Schluss, dass die Hunde das Konzentrationsvermögen am Arbeitsplatz steigern können.
    Der Bundesverband Bürohund e.V. sieht folgende Vorteile von einem Bürohund für Unternehmen und Mitarbeiter:
    – Senkung des Herzinfarkt- und Schlaganfall-Risikos
    – weniger Burnout-Gefahr
    – Senkung der Risiken für sonstige psychische Erkrankungen
    – weniger Fehltage (->Einsparung von Krankenkosten für den Arbeitgeber)

    Aufgepasst: Das sollten Sie bedenken, wenn Sie den Hund mit auf Arbeit nehmen

    Hat der Arbeitgeber die Mitnahme von einem Bürohund genehmigt, sollten Sie einen geeigneten Platz für das Tier suchen. Zudem sollte der Vierbeiner ausreichend Auslauf bekommen, die Mittagspause kann für einen Gassigang genutzt werden.
    Es versteht sich von selbst, dass der Hund möglichst nicht bellen oder anderweitig die Kollegen von der Arbeit abhalten sollte. Nur so kann das Projekt „Bürohund“ für alle Beteiligten zum Erfolg werden.
    Weitere Informationen zum Bürohund liefert das Ratgeberportal arbeitsrechte.de!

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