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Was zählt zur Arbeitszeit auf Dienstreisen?
Jeden Tag sind Millionen von Führungskräften unterwegs auf Dienstreisen.
Mit dem Auto, der Bahn oder dem Flugzeug, im direkten regionalen Einzugsgebiet, innerhalb Deutschlands oder Europas und in vielen Fällen auch Interkontinental. Diese Diensteisen können von einer eintägigen Reise bis hin zu mehreren Wochen dauern. Egal wie lang eine Reise andauert, die Trennung zwischen Arbeitszeit und Freizeit ist häufig nur schwer zu ziehen oder unterliegt persönlichen Betrachtungsweisen.
Die Expertin
In diesen undurchsichtigen Dschungel versuchen wir heute, etwas Licht zu bringen.
Eingeladen habe ich dafür die Rechtsanwältin Manuela Beck.
Sie gehört zum Team der Anwaltskanzlei Hasselbach mit Standorten in Köln, Bonn, Frankfurt/M und Groß-Gerau und ist Expertin in Fragen des Arbeitsrechts.
Privates auf Dienstreisen
Von ihr wollte ich u.a. wissen, welche Zeiten auf Dienstreisen privat anzurechnen sind.
Können die verschiedenen Verkehrsmittel zu unterschiedlichen Arbeitszeitberechnungen führen und wie sind Geschäftsessen zu bewerten?
Zudem habe ich Sie gefragt, unter welchen Umständen es statthaft ist, wenn eine Führungskraft von der Ehefrau oder dem Ehemann auf einer Geschäftsreise begleitet wird.
Hinweis
Ausdrücklich möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei diesem Interview nicht um eine Rechtsberatung handelt. Sollten Sie tiefergehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Anwalt Ihres Vertrauens.
Damit verabschiede ich mich für heute und wünsche Ihnen eine erfolgreiche nächste Dienstreise.
Bleiben Sie gesund oder werden Sie gesund, Ihr Thomas Reining.
Zitat
Das musst du erstreben: Arbeitswochen in Sonntagsstimmung zu leben.
Ferdinand Ernst Albert Avenarius
Links
Links:
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2017/dienstreise-und-arbeitszeit/06/
Email Rechtsanwältin Manuela Beck: beck@kanzlei-hasselbach.de